Wir erstellen:

  • Privatgutachten für private und gewerbliche Kunden
  • Parteigutachten für klagende oder beklagte Parteien im Gerichtsverfahren
  • Gerichtsgutachten und Beweissicherungsgutachten für Gerichte
  • Schiedsgutachten für streitende und einigungswillige Kunden
  • Gutachterliche Stellungnahmen


Wertermittlung | Immobilienbewertung, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Ein Wertgutachten schafft Klarheit und Sicherheit.

Gerne beraten wir Sie bei An- und Verkauf von Immobilien oder Wohnungen auch ohne eine Expertise zu erstellen! Infos unter Immobilienkaufberatung


Wozu dient eine Wertermittlung, Immobilienbewertung

  • Beim Kauf einer Immobilie / Eigentumswohnung gibt ein Gutachten Klarheit über die Angemessenheit des geforderten Kaufpreises
  • Ebenso dient die Wertermittlung beim Verkauf einer Immobilie zur Festlegung eines reellen Verkaufspreises (Marktwert)
  • Beim Mieterwechsel wird der aktuelle Wert festgehalten
  • Bei Erbschaftsangelegenheiten ist ein Gutachten immer die gerechte Grundlage für die Erbengemeinschaft    
  • Bei Ehescheidungen für den Zugewinnausgleich 
  • Kreditinstitute verlangen meist bei Zwangsversteigerung und Beleihung einer Immobilie ein sachlich aufgestelltes Wertgutachten
  • Finanzämter bewerten das Verhältnis von Boden- zu Sachwert und berechnen die Steuer Ihrer Wohnung oder Immobilie
  • Beim Abschluss einer Versicherung wollen die Institute eine zeitgerechte Bewertung Ihrer Immobilie inklusive der technischen Anlagen
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Bewertungsobjekte:

  1. Grundstücke (unbebaut und bebaut)
  2. Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
  3. Eigentumswohnungen
  4. Büro- und Geschäftshäuser
  5. Industrie- und Gewerbeobjekte
  6. Grundstücksgleiche Rechte mit Erbbaurecht, Wohnrecht, Wegerecht etc.
  7. Sonderimmobilien wie Hotels, Restaurants etc. 


Immobilienwertgutachten in Form von Langgutachten

Langgutachten werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist und werden als Verkehrswertermittlungen durchgeführt.

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: ” Er bestimmt den Preis, der an dem Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Als weitere preisbeeinflussende Faktoren sind die rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse hinzuzuziehen.”


Zu erwähnen ist, dass unser Büro mit dem Leistungsangebot Sachverständige für Gebäudetechnik | Haustechnik, die installierten Anlagen (PV, Heizung etc.) in einem Wertgutachten fachlich spezifisch bewertet. Dadurch wissen Sie bereits im Vorfeld bei einem angedachten Kauf der Immobilie, welche Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren auftreten können. 

 Wertgutachten für Immobilien in Form von Kurzgutachten

Kurzgutachten stellen eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative dar, z.B. bei

•    Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung,
•    Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
•    Erbauseinandersetzungen,
•    Veräußerung bei Betreuung,
•    Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
•    Nachweis eines geringeren Wertes für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer).

Kurzgutachten unterscheiden sich lediglich in der Form des beschreibenden Textes im Gutachten. In Kurzgutachten wird auf die Beschreibung

•    der Lage (z.B. die nächste Einkaufsmöglichkeit etc.)
•    des Gebäudes (z.B. Teppichboden im Wohnzimmer, Holz- Fenster mit Isolierverglasung)

•    auf Anlagen wie Bilder, Baupläne und Lageplan

verzichtet. Dies betrifft aber selbstverständlich nur den reinen Textteil. Bei der Immobilienbewertung werden jedoch alle wertrelevanten Umstände genauso wie in einem ausführlichen Langgutachten berücksichtigt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verkehrswert in einem von uns erstellten Kurzgutachten und einem von uns erstellten Langgutachten immer der gleiche ist. Lediglich der beschreibende Textteil ist beim Kurzgutachten nicht ausführlich. Ein Kurzgutachten kommt auf ca. 18 DIN A4 Seiten. 

 

 Bewertung von Grundstücken

Wer ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, sollte den aktuellen Wert wissen.

Mit der Grundstücks- Wertermittlung werden die Preise aus tatsächlich getätigten Verkäufen heran gezogen, die bei den Gutachterausschüssen gesammelt werden. Daraus ergibt sich ein Grundstücksrichtpreis.

Beachtet wird zudem, dass sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Lage und dem Grad der Erschließung auch innerhalb einer Kommune Unterschiede beim Grundstücksrichtpreis ergeben.

Um den tatsächlichen Wert ermitteln zu können, sind daher Angaben des Grundbuchs wie eingetragenen Lasten und Beschränkungen nötig. Zudem werden das Leitungsrecht und das Wegerecht berücksichtigt.

Alle Eintragungen können sich Preis mindernd oder steigernd in der Wertermittlung für ein Grundstück auswirken. Letzteres ist für einen Verkäufer dann der Fall, wenn eine so genannte Umnutzung erfolgt, bei der zum Beispiel Ackerland in Bauland oder Bauerwartungsland umgewandelt wird. Bei einer solchen Umnutzung kann sich der Grundstücksrichtpreis pro Quadratmeter teils sehr erheblich verändern. Welche Grundstücke mit welcher Art der Nutzung deklariert sind, erfährt man aus dem Flächennutzungsplan der jeweiligen Kommune. 



Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse: 

Ihr Team für Bayern 

Tel.: +49 (0)8542/6629112